1 Aktueller Fall: Arno Bausemer (EU-Parlamentarier & Schatzmeister AfD Sachsen-Anhalt)
- Vorfall: Bausemer soll sich laut übereinstimmenden Medienberichten gemeinsam mit einem Parteikollegen bewaffnet mit einem Baseballschläger auf die Lauer gelegt haben, um ein Wahlbanner in Stendal zu bewachen. Er verfolgte demnach zwei Jugendliche und holte einen 14-Jährigen vom Roller. Der Jugendliche verbrachte die Nacht mit einer Gehirnerschütterung, Prellungen und Verletzungen an Lippe und Zahnfleisch im Krankenhaus. (Volksstimme)
- Reaktion & Folgen: Bausemer postete den Vorfall selbst auf Facebook, inklusive eines Fotos, auf dem er den 14-Jährigen am Kragen festhält. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung seiner Immunität wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Eine Distanzierung der Partei blieb aus.
Hinweis: Das Ermittlungsverfahren ist nicht abgeschlossen, ein Gerichtsurteil liegt nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
2 Rechtskräftig verurteilte AfD-Mandatsträger
- Sebastian Münzenmaier (MdB): Der heutige Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurde rechtskräftig wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte vor seiner Zeit im Bundestag Fußball-Hooligans bei einem Angriff auf Fans eines gegnerischen Vereins geholfen, unter den Opfern waren auch Frauen und Kinder. Er blieb im Amt.
- Kai Borrmann (Bezirksverordneter Berlin-Mitte): Rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Er hatte im August 2021 zwei Schwarze Frauen rassistisch beleidigt, eine von ihnen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Arm gebissen. Das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil 2024.
- Sven Ebert (Kreistagsabgeordneter Saalekreis): Rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Angriff auf eine junge Frau verurteilt (bestätigt durch das Landgericht Halle). Bereits zuvor war er wegen eines Pfefferspray-Angriffs auf Studierende zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
- Felix Alexander Cassel (Landesvorsitzender Junge Alternative NRW / Bezirksverordneter Bonn): Rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht verurteilt (sieben Monate Haft auf Bewährung). Er war 2019 nach einer AfD-Veranstaltung mit dem Auto in eine Gruppe von Gegendemonstrant:innen gefahren und hatte dabei einen Mann mehrere Meter auf der Motorhaube mitgerissen. Trotz der Verurteilung stieg er zum Landeschef der AfD-Jugend in NRW auf.
- Iven Görbig (Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Unstrut-Hainich): Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu sieben Monaten und einer Woche Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Dezember 2021 bei einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Mühlhausen randaliert.
3 Angriffe auf Polizeibeamte & Gefährdung des Straßenverkehrs
- Roman Mrugalla (ehemaliger Ratsherr, Velbert): Erhielt einen Strafbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er war bei einer Verkehrskontrolle in Dortmund gezielt auf einen Polizisten zugefahren, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Weil er die verhängte Geldstrafe nicht zahlte, wurde er 2023 während einer laufenden Ratssitzung festgenommen.
- Einsatz von Waffen / Reizgas: Ein bayerischer AfD-Landtagsabgeordneter wurde laut Berichten erstinstanzlich verurteilt, weil er auf einer Demonstration verbotenerweise ein Reizsprühgerät mit sich führte.
4 Nähe zu / Verharmlosung von Rechtsterrorismus
- „Reichsbürger"-Umsturzversuch (Gruppe Prinz Reuß): Eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Umfeld der festgenommenen mutmaßlichen Rechtsterroristen. AfD-Chefin Alice Weidel verharmloste die Gruppe öffentlich als „Rollator-Putsch".
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Fall Kurt Hättasch („Sächsische Separatisten"): Der frühere AfD-Stadtrat/Funktionär sitzt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft (Vorwurf: geplanter bewaffneter Umsturz). Es handelt sich um einen bloßen Verdacht, ein rechtskräftiges Urteil liegt nicht vor — es gilt die Unschuldsvermutung.
- Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich besuchte Hättasch im Gefängnis und bewirbt dessen Buch.
- Thüringens AfD-Chef Björn Höcke besuchte die Familie, behauptete öffentlich, Hättasch habe „noch nie einer Fliege etwas zuleide getan", und forderte die Aufarbeitung von angeblichem „Justizunrecht".
5 Anspielungen auf Gewalt gegen Politiker
- Uwe Steimle bei AfD-Veranstaltung: Der Kabarettist deutete bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau in Anspielung auf das Stauffenberg-Attentat an, ob man ein Attentat auf Friedrich Merz brauche. Die anwesenden AfD-Spitzenpolitiker (u. a. Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund) widersprachen dem nicht.
6 Beschäftigung von verurteilten Straftätern als Mitarbeiter
- Gewalt gegen Polizisten: Die bayerische AfD-Landtagsfraktion beschäftigt einen Mann, der wegen Angriffs auf und Beleidigung von Polizeibeamten rechtskräftig verurteilt ist.
- Vergewaltigung: Bei einem bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten arbeitet ein Mann, der wegen Vergewaltigung in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt wurde.
7 Systematische Einordnung (Correctiv-Recherche)
In einer umfassenden Recherche untersuchte das Netzwerk Correctiv 48 AfD-Mandatsträger:innen und -Mitarbeiter auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die mit Gewalttaten aufgefallen waren, und stellte fest:
Kommunal-, Landes- oder Bundespolitiker der Partei wurden erstinstanzlich oder rechtskräftig verurteilt bzw. per Strafbefehl belangt (u. a. wegen Körperverletzung, Beihilfe zu Gewalttaten, Volksverhetzung oder Waffenverstößen).
Mandatsträger blieben trotz einer rechtskräftigen oder erstinstanzlichen Verurteilung wegen Straftaten oder Gewaltdelikten im Amt — darunter zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete.
8 Einstellungen in der Wählerschaft (Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung)
Unter AfD-Anhängern ist die Akzeptanz von politischer Gewalt im Vergleich zu anderen Parteien deutlich höher:
stimmen Aussagen, die politische Gewalt billigen oder rechtfertigen, eindeutig zu.
weitere tendieren dazu.